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TPW-News

Neues Patentgesetz ohne Verbesserungen für Startups

Am 16. Februar fand am Technopark Winterthur ein Online-Workshop zur anstehenden Revision des Schweizer Patentrechts (PatG) statt. Hauptreferent war André Werner, Schweizer und Europäischer Patentanwalt, Partner der Troesch Scheidegger Werner AG. André Werner hat die Grundsatzdiskussion der Gesetzesrevision verfolgt und kennt die Verhältnisse forschender KMUs aus über 30-jähriger Berufspraxis. Zudem bringt er Erfahrung als nebenamtlicher Richter des Bundespatentgerichtes mit.

Am Workshop nahmen drei weitere Patentanwälte sowie viele interessierte Startup- und KMU-Vertreter teil. Die Schlussfolgerungen waren – kurz zusammengefasst – die folgenden:

  • Der vorgesehene Gebrauchsmusterschutz ist wenig attraktiv. Es wird kaum günstiger als das heutige CH-Patent. Zudem ist die Gültigkeitsdauer auf 10 Jahre beschränkt.
  • Das neu gestaltete CH-Patent, mit Recherche und materieller Prüfung, birgt wegen der noch fehlenden Prüf-und Einspruchspraxis und dem vorgesehenen Bechwerdeverfahren vor BVerG eine hohe Rechtsunsicherheit. Es wird kaum günstiger und schneller sein als der Weg über ein Europäisches Patent.
  • Die heute von der überwiegenden Mehrheit der Unternehmen gewählte Lösung einer Anmeldung eines Europäischen Patents, mit nachfolgender Anmeldung in der Schweiz, ist bewährt und wird wohl weiter bevorzugt gegenüber dem „neuen“ CH-Patent. Dies gilt insbesondere auch für Startups, denen eine internationale Anmeldung von Schutzrechten deutlich mehr dient als der nationale Weg.
  • Die Revision erreicht das eigentliche Ziel der Motion von Ständerat Hefti, ein attraktiveres, rechtssicheres und kostengünstigeres Schweizer Patent zu schaffen, somit nicht. Zudem entsteht beträchtlicher zusätzlicher Aufwand auf Behördenseite, der zu zusätzlichen Stellen führt, ohne dass Nutzen entsteht. Für Patentanwälte und Unternehmen bleibt der Aufwand wohl meist gleich, da ohnehin meist der bestehende Weg über das Europäische Patentamt gewählt wird.
  • Einige Elemente der Revision sind dennoch zu begrüssen, namentlich die Einreichung von Anmeldungen in englischer Sprache.

Weitere Informationen:

Die Vernehmlassungsfrist ist am 01.02.2021 abgelaufen. Mit Interesse erwarten wir den Bericht zu den eingegangenen Stellungnahmen. Laut Information des IGE ist der Bericht eben der Bundeskanzlei zur Publikation übermittelt worden. Er sollte ab 19. Februar auf https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/ind2020.html#EJPD eingesehen werden können, kurz darauf dann auch auf der Homepage des IGE

Die Teilnehmenden des Workshops waren sich einig, dass Einfluss genommen werden sollte, falls sich abzeichnet, dass die Revision in der Form des Vernehmlassungsvorschlags weiterverfolgt wird.

 

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