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Mitwirkung bei EU-Forschungsprojekten für CH-Forscher und -Unternehmen weiterhin gesichert

Der Bundesrat hat am 20. Januar 2021 die Revision der Verordnung über die Massnahmen für die Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich Forschung und Innovation gutgeheissen. Die revidierte Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft.

Die Revision erfolgt im Hinblick auf die angestrebte Beteiligung der Schweiz an der nächsten Generation der Programme und Aktivitäten der EU im Bereich Forschung und Innovation in den Jahren 2021 – 2027 (Horizon Europe, Euratom-Programm, ITER und Digital Europe Programme). In der Verordnung hat der Bund nun die Grundlagen für Finanzhilfen festgelegt für den Fall, dass die Schweiz nur teilweise an diesen Programmen assoziiert ist oder sich vorübergehend nur als Drittstatt beteiligen kann. Schliesslich sieht die Verordnung auch Regeln für weitere Programme, Initiativen und Projekte vor, welche von den EU-Programmen und der Schweiz kofinanziert werden. Darunter fallen beispielsweise die neuen Partnerschaftsinitiativen der EU im Bereich Forschung und Innovation.

Damit Forschende in der Schweiz an den Programmen der EU auch künftig vollumfänglich teilnehmen können, ist der Abschluss eines Assoziierungsabkommen zwischen der Schweiz und der EU notwendig. Die offiziellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU beginnen, sobald auch die EU über ein offizielles Verhandlungsmandat verfügt.

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