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Revidiertes Forschungsförderungsgesetz ermöglicht direkte Cash-Förderung für Startups

Das revidierte Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) tritt Anfang Januar 2023 in Kraft. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst die entsprechende Beitragsverordnung von Innosuisse genehmigen. Die Revision betrifft verschiedene Förderangebote von Innosuisse. Für Startups am wichtigsten: das neue Förderinstrument "Startup-Innovationsprojekte.

Das neue Förderinstrument «Start-up Innovationsprojekte»

Bislang hatten Start-ups, die wissenschaftsbasierte Innovationen entwickeln und ihre Innovationen auf den Markt bringen wollen, keinen Anspruch auf direkte finanzielle Unterstützung. Das revidierte FIFG mit der entsprechend erweiterten Beitragsverordnung erlaubt es Innosuisse aber ab 2023, wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte von Start-ups direkt zu fördern. Solche Projekte mit bedeutendem Innovationspotenzial müssen den erstmaligen Markteintritt der Jungunternehmen vorbereiten. Bei den Projekten braucht es keinen akademischen Forschungspartner. Innosuisse deckt maximal 70 Prozent der anrechenbaren Projektkosten der Start-ups. Ziel ist es, Jungunternehmen in der schwierigen Phase bis zum Markteintritt zu unterstützen und diesen zu beschleunigen.

Die Start-up Innovationsprojekte werden nicht über das Budget für übliche Innovationsprojekte gedeckt, sondern es steht ein zusätzliches Förderbudget zur Verfügung. Weitere Informationen zum Förderinstrument werden wir im Spätherst kommunizieren, die Details zu den Start-up Innovationsprojekten werden im Januar 2023 veröffentlicht.

 

Weitere Verbesserung der Forschungsförderung

Es gibt Änderungen bei verschiedenen Angeboten. Erstens wird bei Innovationsprojekten, dem Kernstück unserer Förderung, die Aufteilung zwischen Eigenleistung der beteiligten Unternehmen und dem Förderbeitrag von Innosuisse flexibler. Zweitens ändern sich die Förderbedingungen bei internationalen Innovationsprojekten. Drittens passen wir den Prozess beim Start-up Coaching leicht an.

 

Reduzierte Eigenleistungen bei Innovationsprojekten

Heute müssen beteiligte Unternehmen (auch Startups) als Umsetzungspartner 50 Prozent der direkten Projektkosten selbst tragen. Innosuisse übernimmt die andere Hälfte und deckt damit die Kosten der Schweizer Forschungsinstitute. Ab Januar 2023 kann diese Eigenbeteiligung der Unternehmen für neue Innovationsprojekte zwischen 40 und 60 Prozent liegen. Die Projektpartner werden die Aufteilung der Beiträge gemeinsam festlegen. Dabei wird Innosuisse weiterhin nur die direkten Projektkosten decken, die bei den Schweizer Forschungseinrichtungen anfallen.

 

Verbesserungen bei internationalen Innovationsprojekten

Ab 2023 werden im Rahmen internationaler Innovationsprojekte Schweizer Umsetzungspartner, also beispielsweise Startups, direkte Fördermittel erhalten können, auch wenn die internationale Projektzusammenarbeit nicht im Rahmen von Eurostars oder den thematischen EU-Partnerschaften stattfindet.

Dies ist im Ausland gängige Praxis. Ohne diese Möglichkeit der direkten finanziellen Förderung waren Schweizer Unternehmen bisher gegenüber ihren ausländischen Projektpartnern etwas im Nachteil. Die Neuerung bedeutet, dass Innosuisse auch mit Partnerorganisationen in Ländern wie den USA, Brasilien, Südkorea, Israel oder Schweden bilaterale Kooperationen eingehen und in gemeinsam finanzierten Projekten ab 2023 Beiträge an direkte Projektkosten von Schweizer Unternehmen ausrichten kann.

 

Neuerungen beim Start-up-Coaching

Um den Prozess zu vereinfachen und die Qualität des Coachings weiter zu steigern, müssen sich Start-ups ab 2023 für die Teilnahme im Core Coaching zuerst für das Initial Coaching bewerben. Erst nach erfolgreichem Abschluss dieser ersten Phase können sich Jungunternehmen für das Core Coaching  bewerben. Bei letzterem erhalten die Jungunternehmen während maximal drei Jahren Unterstützung von Coaches, einerseits in genereller Hinsicht, andererseits bei Fachfragen in wichtigen Bereichen wie geistiges Eigentum, Finanzplanung, rechtliche Aspekte oder Kapitalbeschaffung, um das Unternehmen weiterzuentwickeln. Neu dürfen nicht nur Gründerinnen und Gründer als Personen, sondern auch die Jungunternehmen als Organisationen ein Gesuch einreichen. Somit stehen die Coaching-Leistungen für das ganze Team zur Verfügung.

zum Interview mit Annalise Eggimann, Direktorin von Innosuisse

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