Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. August 2021 die Vernehmlassungsergebnisse zur Teilrevision des Patentgesetzes zur Kenntnis genommen. Er beschloss, der in einzelnen Bereichen geäusserten Kritik mit inhaltlichen Anpassungen Rechnung zu tragen. Bis Ende 2020 soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) eine entsprechend angepasste Botschaft unterbreiten.
Der Bundesrat möchte das bewährte einfache schweizerische Patent beibehalten. Allerdings soll bei jeder Patentanmeldung eine Recherche gemacht werden müssen. Auf Antrag sollen Patente auch vollgeprüft werden können. Damit das Schweizer Patentsystem möglichst schlank und damit eine attraktive Alternative zum europäischen Patent bleibt, sollen Entscheide des IGE auf Beschwerde hin durch ein Gericht überprüfbar sein. Diese Kontrolle soll in Zukunft direkt durch das Bundespatentgericht erfolgen.
An einem Anlass zur PatG-Revision im Technopark im Dezember 2020 wurde bereits ähnliche Kritik geäussert. Wir freuen uns deshalb, dass der Bundesrat dieser Kritik gefolgt ist, und sehen mit Spannung der parlamentarischen Debatte entgegen.
Detaillierte Informationen finden sich in der Medienmitteilung.